Hamburg & Schleswig-HolsteinTod älterer Patienten: Ermittlungen nur noch in vier Fällen

Gegen einen Arzt aus dem Kreis Pinneberg wird wegen des Todes von vier Patienten ermittelt. Der Fall ist kompliziert. Nun gibt es eine neue Entwicklung.
Itzehoe (dpa/lno) - Gegen einen Palliativarzt aus dem Kreis Pinneberg und dessen langjährige Partnerin ermittelt die Staatsanwaltschaft Itzehoe nur noch wegen des Verdachts der Tötung älterer Patienten in vier Fällen. In 253 Einzelfällen, in denen wegen des Verdachts des Mordes ermittelt worden sei, seien die Verfahren gegen beide Beschuldigte "aus tatsächlichen Gründen" eingestellt worden, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow der Deutschen Presse-Agentur. "Durch die umfangreichen Ermittlungen konnte nicht festgestellt werden, dass die von dem Beschuldigten angeordnete Schmerzmedikation todesursächlich war."
"Unabhängig davon wäre dem Beschuldigten auch nicht nachzuweisen, dass es ihm bei Verordnungen der schmerzlindernden Medikamente darauf ankam, den jeweiligen Todeseintritt zu beschleunigen", sagte der Oberstaatsanwalt. Der Mediziner habe sich im Rahmen der Ermittlungen eingelassen. Die Frau habe in dem Fall eine Strafanzeige erstattet, sich aber nicht weiter eingelassen.
Gegen den Beschuldigten werde weiterhin in vier Fällen wegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen ermittelt, sagte Müller-Rakow. An einem dieser Fälle sei die Beschuldigte ebenfalls beteiligt gewesen.
Keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten
Der Untersuchungszeitraum des Falls erstreckt sich über die Jahre 2020 bis 2025. "Letztlich kann man feststellen, dass sich Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Beschuldigten gegen den Willen der Patienten nicht ergeben haben", sagte Müller-Rakow. Hinsichtlich der 253 eingestellten Fälle hätten die Ermittlungen zudem keine Hinweise darauf ergeben, dass die Beschuldigte an diesen Behandlungen beteiligt war.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Itzehoe laufen seit Juni 2025. Dabei waren auch Leichen auf dem Friedhof in Barmstedt (Kreis Pinneberg) exhumiert worden. Die Frau des Mediziners soll zusammen mit ihrem Mann in der Praxis gearbeitet haben. Für Tötung auf Verlangen nach Paragraf 216 sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Nach früheren Angaben des Justizministeriums darf der Arzt vorerst nicht mehr praktizieren. Die Approbation des Mediziners ruht.