Justizministerin legt Entwurf vorHubig: Härtere Bestrafungen für Gruppenvergewaltigungen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig treibt die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts voran.
Ein Entwurf, den ihr Ministerium veröffentlicht hat, sieht eine Bestrafung sexueller Belästigung auch dann vor, wenn es nicht zu körperlicher Berührung kommt. Gruppenvergewaltigungen sollen künftig härter als bisher bestraft werden. "Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag", sagt Hubig. Es sei notwendig, dagegen entschlossen vorzugehen - auch mit den Mitteln des Strafrechts.
Der Entwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren bei Vergewaltigung vor, wenn durch die Tat eine Schwangerschaft verursacht wird. Von zwei auf fünf Jahre soll die Mindeststrafe bei Gruppenvergewaltigung angehoben werden.
Auch andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen künftig strenger bestraft werden - mit einer Mindeststrafe von drei Jahren statt, wie bisher, zwei Jahren Freiheitsentzug.
Für Vergewaltigung und für gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig einheitlich eine Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten. Nach geltendem Recht sind es - je nach Fallkonstellation - unter Umständen lediglich fünf Jahre. Die geplante Verlängerung hat auch mit Straftaten zu tun, bei denen das Opfer mit chemischen Substanzen betäubt wurde und die Tat deshalb erst viel später zur Anzeige bringt, etwa nach dem Auftauchen von Videomaterial.
"Es darf nicht sein, dass solche schweren Verbrechen ungesühnt bleiben, nur weil die Betroffene erst Jahre später erfährt, was ihr angetan wurde", sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).